Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht, ist durch die ständigen Änderungen der
politischen Vorgaben beeinflusst. Daher ist es für mich Voraussetzung einer erfolgreichen seriösen anwaltlichen
Dienstleistung, neben bereits bestehenden fundierten Kenntnissen, die unbedingte Bereitschaft zu besitzen, mich
regelmäßig fortzubilden und die obergerichtliche Rechtsprechung zu kennen. Nur so kann ich Ihnen helfen, Ihre
Interessen konsequent und erfolgreich wahrzunehmen.
Meine Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, daher bin ich bei allen Fragen
oder Streitigkeiten im Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie meine Kompetenz
als
Fachanwalt für Arbeitsrecht, um bei Fragen im
Falle einer Kündigung oder Fragen zum Lohn, zum Urlaub, zur Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu Fragen aus dem
Tarifvertragsrecht die richtigen Antworten zu erhalten.