U-Haft / Verhaftung
Was sie bei einer Verhaftung
oder in U-Haft wissen müssen
Die U-Haft wird meist als wesentlich belastender empfunden als der „normale“ Strafvollzug. Bestimmte Reformen des
Strafvollzugs wie Ausgang, Freigang, Lockerungen oder auch Urlaub gibt es in der U-Haft nicht. Aufgrund dessen
wird sich der Beschuldigte sehr schnell von seiner Außenwelt abgeschottet und damit einsam und isoliert fühlen.
Wie sie sich verhalten müssen
Oberster Grundsatz: Ruhe bewahren!!! Nach einer Verhaftung wird ein Beschuldigter zunächst zur Polizei verbracht.
Dort haben Sie das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, was sofort gemacht werden sollte. Im weiteren Verlauf muss
unverzüglich die Zuführung zum Haftrichter erfolgen, der bei normalem Gang der Dinge den gegen den Beschuldigten
erlassenen Haftbefehl verkündet, worauf der Beschuldigte in die U-Haft verbracht wird. Die dortigen miesen
Bedingungen versetzen den Beschuldigten sofort in eine für ihn vollkommen unbekannte Situation, in der er sich
einfach nur verzweifelt und überfordert fühlt. Aus diesem Grunde ist der Anwalt von überragender Bedeutung, denn
nur dieser kann, neben der rechtlichen Betreuung, auch die Angehörigen kontaktieren und alles weitere in Ihrer
Abwesenheit koordinieren.
Die Polizei verhaftet Sie und erlaubt Ihnen einen Anruf – nutzen Sie die Chance, um mich zu kontaktieren.