Durchsuchungsbeschluss
Was sie im Falle einer
Durchsuchung wissen müssen
Die Durchsuchung ist das am häufigsten eingesetzte Mittel der Behörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Die
Anordnung einer Durchsuchung obliegt dem Richter, da es sich um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des
Betroffenen handelt; nur in gut begründeten Ausnahmefällen (Gefahr in Verzug) darf auch die Staatsanwaltschaft
eine Durchsuchung anordnen. In einem Durchsuchungsbeschluss müssen der Beschuldigte und der konkrete Tatvorwurf
genannt werden. Ferner muss das zu durchsuchende Objekt angegeben sein, da eine Durchsuchung nur in den im
Beschluss genannten Objekten bzw. Räumen zulässig ist.
Wie sie sich verhalten müssen
Nicht selten ist die Durchsuchung für den Betroffenen überraschend und somit auch der erste Kontakt mit der
Polizei und die Erkenntnis, dass ermittelt wird. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, sofort den Rechtsanwalt
zu konsultieren, damit dieser durch seine physische Anwesenheit dem Mandanten in dieser außergewöhnlichen
Situation zunächst psychisch beistehen kann, auch wenn die durchführenden Beamten nicht auf den Rechtsanwalt
warten müssen, da der Rechtsanwalt grundsätzlich kein Recht hat, der Durchsuchung beizuwohnen, ihm allerdings die
Anwesenheit nicht verboten werden kann, denn der Hausrechtsinhaber ist frei darin, Personen seiner Wahl die
Anwesenheit während der Durchsuchung zu gestatten. Gespräche mit den durchsuchenden Beamten müssen vermieden
werden, da Erkenntnisse aus diesen auch nur informellen Gesprächen gegen Sie verwertet werden können. Ferner darf
keinesfalls der Eindruck vermittelt werden, Gegenstände oder Unterlagen verschwinden lassen zu wollen, da dies
sehr schnell als Verdunkelungsgefahr angesehen werden kann und somit eine Festnahme begründet werden könnte.
Sie müssen Ruhe bewahren, schweigen und mich sofort kontaktieren, damit die Durchsuchung auf das Nötigste
beschränkt werden kann.