Vorladung der Polizei zur Vernehmung
Was sie über die Vorladung der
Polizei wissen müssen
Im laufenden Ermittlungsverfahren wird die Staatsanwaltschaft versuchen, alles Mögliche zur Aufklärung zu
veranlassen. Einem Beschuldigten muss die Staatsanwaltschaft rechtliches Gehör anbieten, daher kann es jeden
treffen, vorgeladen zu werden.
Wie sie sich verhalten müssen
Sobald Sie eine „Einladung“ der Polizei erhalten, sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Aufgrund
dieses Status stehen Ihnen nunmehr bestimmte Rechte zu.
Eines dieser Rechte besteht darin, die Aussage verweigern zu dürfen. Jeder Beschuldigte tut gut daran, einer
Vorladung nicht zu folgen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es gibt für den Beschuldigten keine
Pflicht, der polizeilichen Vorladung zu folgen. Aus reiner Höflichkeit steht es frei, den Vernehmungstermin
abzusagen und mitzuteilen, dass man sich anwaltlichen Beistandes bedienen wird. Alles Weitere wird sodann der
Rechtsanwalt erledigen.
Ermittlungsbehörden sind nicht Ihre Freunde – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, schweigen Sie und
kontaktieren Sie mich sofort.