Kosten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt fest, dass
sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und die anfallenden Gerichtskosten nach dem sog. Streitwert richten.
Lediglich in bestimmten Fällen, z.B., wenn meine Hilfe zeitintensiver gewünscht wird, kann es sowohl für den
Mandanten als auch für mich Sinn machen, eine individuelle Vereinbarung abzuschließen. Eine solche kann nach
Stunden oder pauschal gestaltet werden und hängt vom Einzelfall ab.
Prozesskostenhilfe
Manchmal ist ein Mandant aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage, die voraussichtlich
entstehenden Anwaltsgebühren selbst zu tragen. Dann gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe vom Staat zu
erhalten. Allerdings ist der Mandant verpflichtet, bereits bei Beauftragung des Rechtsanwaltes zu offenbaren, ob
er Prozesskostenhilfe benötigt. Von mir wird dann geprüft, ob dem Mandanten Prozesskostenhilfe zusteht.
Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist der Mandant aus dem Vertrag mit dem Anwalt verpflichtet, das gesetzlich geregelte oder
vereinbarte Honorar diesem zu zahlen. Für den Fall, dass der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
hat, übernehme ich die Korrespondenz und mitunter langwierige Auseinandersetzung mit der Versicherung für Sie.