Ermittlungsverfahren
Was sie im Ermittlungsverfahren
wissen müssen
Sobald eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte
Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen, sog.
Legalitätsprinzip, und wird ein Ermittlungsverfahren einleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die
Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, Zeugen und Sachverständige vernehmen, Durchsuchungen durchführen und sonst
alles veranlassen, was zur Aufklärung erforderlich ist. Da die Staatsanwaltschaft naturgemäß nicht alles machen
kann, bedient sie sich zur Durchführung der genannten Aufgaben verschiedener Werkzeuge, das wichtigste ist die
Polizei, da diese aufgrund ihres großen personellen Bestandes und der technischen Möglichkeiten für die
Ermittlungen unentbehrlich ist.
Wie sie sich verhalten müssen
Ihre Verhaltensweise in einem Ermittlungsverfahren ist davon abhängig, welchen Status Sie besitzen. Als Zeuge sind
Sie verpflichtet, Angaben zu machen, es sei denn, Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite; z.B. wenn
ein Angehöriger Beschuldigter ist.
Als Beschuldigter haben Sie immer das Recht, die Aussage zu verweigern und sollten dies auch beherzigen.
Entscheidend aber ist, sich sofort anwaltlichen Beistandes zu bedienen, da nur der Verteidiger Akteneinsicht
nehmen und die daraus resultierende richtige Strategie mit Ihnen erörtern und planen kann.
Ohne Akteneinsicht kennen Sie keine Details des Verfahrens – daher kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich für
Sie Akteneinsicht nehmen kann.