Haftprüfung
Was sie über eine Haftprüfung
wissen müssen
Mit der Haftprüfung steht dem Inhaftierten das Recht zu, die Prüfung der Haft durch den zuständigen Richter zu
verlangen. Der Inhaftierte wird dann zu dem Termin vorgeführt, welcher nicht öffentlich ist. Gelingt eine
Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest eine Verschonung unter Auflagen, so wird der Inhaftierte unverzüglich
entlassen.
Wie sie sich verhalten müssen
Auch hier gilt der allgemeine vor Gericht zu beachtende Grundsatz, dass man sich immer ruhig und vernünftig
verhalten sollte. Jegliche emotionalen Ausbrüche, gleich welcher Art, schaden eher als dass sie helfen. Wichtig
ist, dass der Inhaftierte dem Rechtsanwalt tatsächlich alle benötigten Informationen an die Hand gibt, um das
bestmögliche Ergebnis zu erzielen.